Um den Umstieg auf eine Wärmepumpe attraktiver zu machen, unterstützt der Staat die Anschaffung mit großzügigen Fördermitteln. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lassen sich bis zu 70 % der Investitionskosten bezuschussen. Ein Angebot, das insbesondere 2025 nochmals an Bedeutung gewinnt.
Doch was genau steckt hinter der Förderung? Wer kann sie in Anspruch nehmen, wie wird sie beantragt und welche technischen Bedingungen müssen erfüllt sein?
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderungen für Heizsysteme gibt es hier.
Der folgende Überblick zeigt, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen, wie sich die Zuschüsse zusammensetzen und warum es sich lohnen kann, zeitnah zu handeln.
“Was steckt hinter der BEG-Förderung für Wärmepumpen?”
Die BEG ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung zur energetischen Sanierung und zum Neubau energieeffizienter Gebäude. Sie vereint Zuschüsse und Kreditprogramme, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben werden.
Für Wärmepumpen bedeutet das konkret: Wer eine alte Heizung austauscht oder im Neubau auf eine Wärmepumpe setzt, kann mit einer finanziellen Unterstützung rechnen!
Die Struktur ist dabei klar geregelt: Für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe gibt es direkte Zuschüsse - also bares Geld vom Staat - , während umfassende Sanierungen auch über zinsgünstige Kredite gefördert werden. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu stärken, den CO₂-Ausstoß zu senken und gleichzeitig die Heizkosten zu reduzieren.
“Trifft die Wärmepumpenförderung auch auf mein Haus zu?”
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden, Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Die Installation muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Auch für Mehrfamilienhäuser gibt es abgestufte Fördergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Einheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
“Wie hoch fällt die Förderung 2025 aus?”
Die maximal förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit. Darauf wird ein Basiszuschuss von 30 % gewährt, wenn mindestens 65 % der Heizleistung durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Hinzu kommen je nach Fall weitere Boni:
5 % Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen
20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus für schnellen Austausch
30 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
Kumuliert ergibt sich daraus ein möglicher Zuschuss von bis zu 70 %, also maximal 21.000 Euro.
Ein wichtiger Vorteil: Ein einmal gestellter Förderantrag bleibt bis zu 24 Monate gültig. Das bedeutet, es ist möglich, die Förderung schon jetzt zu sichern, selbst wenn die Wärmepumpe erst später eingebaut wird.
So können aktuelle Förderkonditionen gesichert werden, selbst wenn Lieferzeiten, Handwerkerkapazitäten oder persönliche Planungen einen späteren Einbau erfordern.
Wer früh beantragt, verschafft sich also zeitlichen Spielraum und finanzielle Sicherheit.
Weitere Informationen gibt es hier.

“Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?”
Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Zudem muss die Heizungsanlage nach dem Umbau mindestens 65 % der Wohnfläche mit erneuerbarer Energie beheizen. Eine förderfähige Wärmepumpe muss in der Liste des BAFA aufgeführt sein. Bei Unsicherheit kann eine Energieberatung helfen, die ebenfalls gefördert wird und Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sein kann.
“Gibt es Unterschiede bei Altbau und Neubau?”
Ja. Im Altbau sind zusätzliche Maßnahmen nötig, etwa die Dämmung von Fassaden oder Dächern, damit die Wärmepumpe effizient arbeitet. Eine Energieberatung ist hier besonders ratsam, um die passenden Maßnahmen zu ermitteln und die Förderhöhe zu optimieren.
Im Neubau ist die Wärmepumpe zwar technisch oft die beste Lösung, eine staatliche Förderung über die BEG gibt es hier in der Regel jedoch nicht mehr. Wer neu baut, sollte also genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Fördermittel in Frage kommen.
“Wie ist die Förderung in Mietshäusern geregelt?”
Auch Vermieter profitieren von der Wärmepumpenförderung, allerdings mit eingeschränkten Boni. Während der Klima- und Einkommensbonus nur für Selbstnutzer gilt, können Vermieter bis zu 35 % Förderung erhalten – inklusive des Effizienzbonus.
“Können Wärmepumpen steuerlich abgesetzt werden?”
Ja. Für selbstgenutzte Immobilien können bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden (§ 35c EStG). Die Kombination von Steuerbonus und staatlicher Förderung ist allerdings ausgeschlossen, man muss sich für eine Variante entscheiden.
“Was ist mein nächster Schritt?”
Wer eine Wärmepumpe einbauen will und sich nicht an die klaren Richtlinien und Vorgaben der Förderinstitute hält, verliert viele tausend Euro staatliche Förderung!
Und genau das passiert leider vielen Eigentümerinnen und Eigentümern – einfach, weil sie die richtigen Schritte nicht kennen oder den Überblick verlieren.
Deshalb: Unbedingt vorab über die korrekten Abläufe und Möglichkeiten der Förderprogramme informieren!
Unser Tipp:
Genau zu diesem Zweck veranstalten die offiziellen Energieeffizienz-Experten der BAFA & KfW wöchentlich ein Info-Webinar zum Thema „Förderprogramme der BAFA & KfW im Überblick“ speziell für Hauseigentümer.
Es geht um die aktuell verfügbaren Förderprogramme, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten und den einzigen korrekten Ablauf, die maximale Förderung zu erhalten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Jetzt Platz sichern und die komplizierten Förderprogramme von Experten erklären lassen!