Wer plant, alte Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle zu ersetzen, verfolgt damit meist ein sinnvolles Ziel: Wärmeverluste verringern und Heizkosten senken. Doch genau dieser Schritt kann neue Anforderungen mit sich bringen, denn durch den Fenstertausch wird das Gebäude oft so luftdicht, dass der natürliche Luftaustausch nicht mehr ausreicht. Die Folge: Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 wird in vielen Fällen Pflicht. Da stellen sich für viele folgende Fragen:
Muss beim Fenstertausch ein Lüftungskonzept erstellt werden? Was passiert, wenn die Fenster einfach ohne Lüftungskonzept getauscht werden? Und kann man eine Förderung für das Lüftungskonzept bekommen?
Diese und weitere Fragen rund um die DIN 1946-6 werden in diesem Artikel beantwortet. Außerdem beleuchten wir die wichtigsten Berechnungsmethoden und zeigen, welche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderungen für Lüftungskonzepte gibt es hier.
“Was ist ein Lüftungskonzept?”
Ein Lüftungskonzept ist eine planerische Grundlage für den hygienisch notwendigen Luftaustausch in Wohngebäuden. Es definiert, wie viel Frischluft in ein Haus gelangen muss und wie verbrauchte, feuchte Luft abgeführt wird. Ziel ist es, Feuchteschäden zu vermeiden, die Raumluftqualität zu sichern und das Gebäude vor Schimmel und Schadstoffen zu schützen.
Relevant wird das Thema häufig dann, wenn neue, luftdichte Fenster eingebaut werden – also Bauteile, die die natürliche Belüftung reduzieren. So wird sichergestellt, dass der notwendige Luftwechsel auch ohne Spaltlüftung gewährleistet ist.
Die zugrunde liegende Norm DIN 1946-6 unterscheidet dabei vier Stufen des Luftwechsels:
Lüftung zum Feuchteschutz (auch ohne Bewohner gewährleistet)
Reduzierte Lüftung (in Abwesenheit der Nutzer)
Nennlüftung (normale Nutzungssituation)
Intensivlüftung (z. B. bei hoher Feuchtelast)
“Wann ist das erforderlich?”
Wer neue Fenster einbauen möchte, muss beachten: Sobald mehr als ein Drittel der Fensterfläche eines Gebäudes erneuert wird, ist in der Regel ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich. Der Grund: Neue Fenster sind deutlich luftdichter als alte. Dadurch funktioniert die unkontrollierte Belüftung über Fugen und Spalten nicht mehr.
Das bedeutet: Der natürliche Luftaustausch reicht oft nicht aus, um Feuchtigkeit zuverlässig abzuführen – die Folge können Schimmel und Bauschäden sein.
Auch andere bauliche Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade oder eine neue Dachfläche können die Luftdichtheit des Gebäudes stark erhöhen – und damit ein Lüftungskonzept notwendig machen. Bei Neubauten ist es grundsätzlich Pflicht.
Weitere Infos und zertifizierte Energieberater für die Erstellung von Lüftungskonzepten gibt es hier.
“Welche Arten gibt es?”
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freier (natürlicher) Lüftung und mechanischer Lüftung. Mechanische Anlagen lassen sich weiter unterteilen:
Dezentrale Lüftung:
Einzelsysteme pro Raum
Kostengünstig und einfach nachrüstbar
Ideal für Bestandsbauten
Zentrale Lüftung:
Ein Gerät für das ganze Haus
Verteilt Luft über Kanalsystem
Besonders geeignet für Neubauten
Systeme mit Wärmerückgewinnung:
Nutzen die Abluft-Wärme zur Vorwärmung der Frischluft
Höhere Energieeffizienz
“Was gehört in ein vollständiges Lüftungskonzept?”
Ein vollständiges Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 umfasst die Ermittlung des notwendigen Luftwechsels, die Definition der vier Lüftungsstufen (Feuchteschutzlüftung, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung) sowie die Auswahl und Planung geeigneter Systeme.
Sobald bei einer Sanierung ein erheblicher Teil der Fenster durch moderne, dicht schließende Modelle ersetzt wird, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 verpflichtend.
Zudem muss dokumentiert werden, wie die Luft im Gebäude geführt wird – also etwa Zuluft in Wohnräumen und Abluft in Feuchträumen. Auch Hinweise zur Wartung, zum Filterwechsel und zur langfristigen Funktionssicherheit sollten Bestandteil des Konzepts sein, um eine dauerhafte Wirksamkeit sicherzustellen.
Weitere Infos und zertifizierte Energieberater für die Erstellung von Lüftungskonzepten gibt es hier.
“Wie wird die Lüftung berechnet?”
Kernstück eines Lüftungskonzepts ist die sogenannte Mindestluftwechselrate. Sie beschreibt, wie oft die Raumluft pro Stunde ausgetauscht werden muss. Die Berechnung basiert auf mehreren Faktoren: der Wohnfläche, der Anzahl der Personen im Haushalt, der Raumnutzung, der Dichtheit der Gebäudehülle sowie klimatischen Einflüssen wie Windverhältnissen.
Als Faustregel gilt: Pro Person sollten etwa 30 m³ Frischluft pro Stunde eingeplant werden. Ein Vierpersonenhaushalt benötigt somit rund 120 m³ Frischluft pro Stunde. Diese Werte dienen als Ausgangspunkt, um das passende Lüftungssystem auszuwählen und richtig zu dimensionieren.
“Was passiert ohne Lüftungskonzept?”
Wird kein Lüftungskonzept erstellt, obwohl dies erforderlich wäre, kann das gravierende Folgen haben:
Schimmelbildung an Wänden und Fensterrahmen
Erhöhte CO₂-Werte in der Raumluft
Beschlagene Fenster und unangenehmes Raumklima
Bauschäden durch dauerhafte Feuchtebelastung
Die Verantwortung trägt in diesem Fall der Bauherr oder Eigentümer. In manchen Fällen können Versicherungen Regressansprüche stellen, wenn nachweislich kein Lüftungskonzept erstellt wurde.
Weitere Infos und zertifizierte Energieberater für die Erstellung von Lüftungskonzepten gibt es hier.
“Welche Förderungen gibt es?”
Für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bestehen gute staatliche Fördermöglichkeiten:
BAFA-Zuschüsse: Direktes Geld zurück für Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert sogenannte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu zählen auch die Lüftungsanlage. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Das steckt drin:
15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
+5 % Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
Förderfähiger Kostenrahmen: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden
Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, wenn der iSFP-Bonus genutzt werden soll
KfW-Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung
Mit dem Programm 261 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sanierungen und Neubauten, die den Effizienzhaus-Standard erreichen. Pro Wohneinheit können bis zu 150.000 € als zinsgünstiger Kredit beantragt werden.
Der Clou: Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau (z. B. EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40) gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 %. Das heißt, ein erheblicher Teil der Schulden muss später gar nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Sanierungskonzept, das durch einen Energieeffizienz-Experten begleitet wird.
Wichtig: Je besser die energetische Qualität des sanierten Gebäudes, desto höher fällt die Förderung aus.
Alle Infos zu Energieberatung und Förderung gibt es hier.
Zusätzlich kann der KfW-Ergänzungskredit (bis 120.000 €) mit Zinsreduktion für Haushalte mit <90.000 € Jahreseinkommen genutzt werden.
Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer keine Zuschüsse beantragen möchte, kann stattdessen 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Das lohnt sich vor allem für Eigentümer mit höherem zu versteuerndem Einkommen.
Wichtig ist auch hier: Antrag und Ausführung müssen bestimmten Kriterien entsprechen.
“Was ist mein nächster Schritt?”
Wer ein Lüftungskonzept benötigt und sich nicht an die klaren Richtlinien und Vorgaben der Förderinstitute hält, verliert viele tausend Euro staatliche Förderung!
Und genau das passiert leider vielen Eigentümerinnen und Eigentümern – einfach, weil sie die richtigen Schritte nicht kennen oder den Überblick verlieren.
Deshalb: Unbedingt vorab über die korrekten Abläufe und Möglichkeiten der Förderprogramme informieren!
Unser Tipp:
Genau zu diesem Zweck veranstalten die offiziellen Energieeffizienz-Experten der BAFA & KfW wöchentlich ein Info-Webinar zum Thema „Förderprogramme der BAFA & KfW im Überblick“ speziell für Hauseigentümer.
Es geht um die aktuell verfügbaren Förderprogramme, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten und den einzigen korrekten Ablauf, die maximale Förderung zu erhalten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Jetzt Platz sichern und die komplizierten Förderprogramme von Experten erklären lassen!