BAFA-Förderprogramme 2025: Alles Wichtige auf einen Blick
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Energieberatung

BAFA-Förderprogramme 2025: Alles Wichtige auf einen Blick

Vincent Gaebel

Vincent Gaebel

22.07.2025

BAFA-Förderprogramme 2025: Alles Wichtige auf einen Blick

Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden voranzutreiben, unterstützt der Staat Eigentümer auch 2025 mit attraktiven Zuschüssen über die sogenannte BAFA-Förderung. Ob Dämmung, Heizungsoptimierung oder intelligente Anlagentechnik, für viele Einzelmaßnahmen gibt es bis zu 20 % Förderung. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan nutzt, kann noch mehr herausholen.

Doch was genau steckt hinter der Förderung? Wer kann sie in Anspruch nehmen, wie läuft die Antragstellung und welche technischen Anforderungen gelten?

Weitere Informationen zu Einzelmaßnahmen gibt es hier.

Der folgende Überblick zeigt, welche Möglichkeiten aktuell bestehen, wie sich die Zuschüsse zusammensetzen und warum sich schnelles Handeln lohnen kann.

“Was ist die BAFA-Förderung?”

Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an Eigentümer, die gezielt einzelne Sanierungsmaßnahmen umsetzen wollen. 

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung vergibt. Auch Energieberatung und Baubegleitung werden gefördert.

Seit 2024 wird der Heizungstausch allerdings nicht mehr von der BAFA, sondern über die KfW (Programm 458) bezuschusst.

“Was wird gefördert?”

1. Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Fassadendämmung (z. B. WDVS, Vorhangfassade)

  • Dachdämmung oder energetische Sanierung des Dachstuhls

  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder Dachflächenfenstern

  • Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. außenliegende Rollläden oder Markisen)

2. Heizungsoptimierung

  • Hydraulischer Abgleich

  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen

  • Einbau von Wärmespeichern zur besseren Wärmenutzung

  • Emissionsminderungsmaßnahmen bei älteren Biomasseanlagen (bis 50 %)

3. Anlagentechnik

  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik

  • Digitale Heizungssteuerungen

  • Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

4. Energieberatung und Baubegleitung

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Fachplanung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten

  • Antragstellung, technische Projektbeschreibung (TPB) und Nachweiserstellung

Was ist mit Wärmepumpen?

Seit 2024 fällt die Förderung für neue Heizsysteme – insbesondere Wärmepumpen – nicht mehr unter die BAFA, sondern unter das neue KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen). Dort sind bis zu 70 % Zuschuss möglich durch Kombination von Basisförderung, Klimabonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus. Die maximal förderfähige Summe liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit.

Weitere Infos zur Förderung für Wärmepumpen gibt es hier.

“Wie viel Geld gibt es?”

Die Förderhöhe liegt bei 15 % für die meisten Maßnahmen. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzt, erhält 5 % Zusatzbonus. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP. Ohne Fahrplan sind es 30.000 Euro.

Maßnahme

Zuschuss (Basis + iSFP)

Max. Förderung pro Wohneinheit

Dämmung, Fenster, Türen

15 % + 5 %

bis zu 12.000 €

Heizungsoptimierung

15 % + 5 %

bis zu 12.000 €

Anlagentechnik

15 % + 5 %

bis zu 12.000 €

Gebäudenetz

30 %

bis zu 30.000 €

Energieberatung

50 %

bis zu 650 € (850 € MFH)

Hinweis: Maßnahmen ohne iSFP sind nur bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000 € förderfähig, was 4.500 € Zuschuss entspricht. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500€ mehr Förderung pro Wohneinheit!

“Wie wird die Förderung beantragt?”

  1. Sanierungsvorhaben planen – idealerweise gemeinsam mit einem Energieberater

  2. Förderantrag online beim BAFA stellen – unbedingt vor Beginn der Maßnahme

  3. Zuwendungsbescheid abwarten – erst dann dürfen Aufträge vergeben werden

  4. Maßnahme fachgerecht umsetzen lassen

  5. Rechnungen, TPB und Verwendungsnachweis einreichen

  6. Zuschuss vom BAFA erhalten

Kann die BAFA-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ja, besonders sinnvoll ist die Kombination mit einem KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359):

  • Bis zu 120.000 € je Wohneinheit

  • Effektiver Zinssatz aktuell ab 0,01 %

  • Zuschuss vom BAFA kann zur Tilgung genutzt werden

Wichtig: Steuerliche Förderung und BAFA-Zuschüsse dürfen nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme genutzt werden.

“Was ist mein nächster Schritt?” 

Die BAFA-Förderung bleibt auch 2025 ein zentraler Hebel für bezahlbare energetische Sanierungen.

Wer sich nicht an die klaren Richtlinien und Vorgaben der Förderinstitute hält, verliert viele tausend Euro staatliche Förderung!

Und genau das passiert leider vielen Eigentümerinnen und Eigentümern – einfach, weil sie die richtigen Schritte nicht kennen oder den Überblick verlieren. 

Deshalb: Unbedingt vorab über die korrekten Abläufe und Möglichkeiten der Förderprogramme informieren!

Unser Tipp:

Genau zu diesem Zweck veranstalten die offiziellen Energieeffizienz-Experten der BAFA & KfW wöchentlich ein Info-Webinar zum Thema „Förderprogramme der BAFA & KfW im Überblick“ speziell für Hauseigentümer. 

Es geht um die aktuell verfügbaren Förderprogramme, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten und den einzigen korrekten Ablauf, die maximale Förderung zu erhalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Jetzt Platz sichern und die komplizierten Förderprogramme von Experten erklären lassen!

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Häufige Fragen:

Ein Energieausweis ist für die Beantragung der BAFA-Förderung nicht zwingend erforderlich, kann aber im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) erstellt werden. Er bietet eine Übersicht über den energetischen Zustand des Gebäudes und ist hilfreich zur Einordnung und Planung weiterer Maßnahmen.
Ja, die BAFA-Förderung kann auch für vermietete Wohngebäude genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme dem Wohnen dient und die Immobilie in Deutschland liegt. Die Zuschüsse fließen jedoch an den Eigentümer, nicht an den Mieter.
Nein, Eigenleistungen – also selbst durchgeführte Arbeiten – sind nicht förderfähig. Lediglich Leistungen von zertifizierten Fachbetrieben können über die BAFA abgerechnet und bezuschusst werden.
Wenn Sie nach bewilligtem Antrag die Maßnahme nicht oder nur teilweise umsetzen, müssen Sie dies dem BAFA mitteilen. Der Antrag verfällt automatisch nach Ablauf der Umsetzungsfrist (i. d. R. 24 Monate). Es entstehen keine Rückzahlungspflichten, solange kein Zuschuss ausgezahlt wurde.
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